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Tauchen

Die DLRG unterscheidet zwischen dem Freizeitgerätetauchen und dem Einsatztauchen. Die Unterschiede zwischen den beiden Bereichen zeigen sich in der Ausrüstung, der Art des Tauchens und der Ausbildung. So tauchen Einsatztaucher/innen oftmals in strömungsreichen,  undurchsichtigen Gewässern oder auch in der Nähe von Schleusen und Wehren. Einsatztaucher/innen tragen daher in der Regel einen Trockentauchanzug und eine Vollmaske, um sich zu schützen.

Gerätetaucher/innen tauchen in der Regel in durchsichtigen und strömungsarmen Gewässern „nass“ mit einem Neoprenanzug bekleidet und tragen nur eine Taucherbrille und einen Lungenautomat mit Mundstück. 

Beim Einsatztauchen ist der Taucher/ die Taucherin in den meisten Fällen unter Wasser alleine und wird mit einer Signalleine geführt und gesichert. Sein Team, der Sicherungstaucher/ die Sicherungstaucherin und der Taucheinsatzführende, stehen am Ufer neben dem Signalgebenden und greifen nur im Notfall oder auf Anordnung in das Tauchgeschehen ein. 

Freizeitgerätetaucher/innen tauchen immer mindestens zu zweit (Buddy-Prinzip). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen sind auch die Ausbildungsgänge unterschiedlich. So lernen Einsatztaucher/innen unter anderem Suchmuster zum Auffinden von Personen oder die Bergung von Gegenständen.

Allen voran steht jedoch die Ausbildung zum Deutschen Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) der DLRG. Hier wird das Interesse für das Tauchen gelegt und quasi die Basis für eine spätere Verwendung im Bereich Einsatztauchen oder aber dem Freizeitgerätetauchen geschaffen.

Abzeichen

Deutsches Schnorcheltauchabzeichen

Das DSTA stellt die Vorstufe zur Gerätetauchausbildung dar. Ein sicherer Umgang mit der Grundausrüstung erweitert die Einsatzmöglichkeit des Rettungsschwimmers im Einsatzdienst und ermöglicht dem Schnorcheltaucher in der Freizeit sich mit dem entsprechenden Fachwissen gefahrlos im und unter Wasser zu bewegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 12 Jahre (bei Minderjährigen ist die Einverständ- niserklärung des Erziehungsberechtigten erforderlich)
  • Ärztliche Tauglichkeit (oder Formblatt "Selbsterklärung zum Gesundheitszustand", Tauchtauglichkeit nicht älter als 4 Wochen)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von: physikalische und physiologische Grundlagen des Schnorcheltauchens Bestandteile und Pflege der Grundausrüstung Verhalten von Schnorcheltauchern Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)

Praktische Prüfungsleistungen

  • 600 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung (je 200m Bauch-, Rücken- und Seitenlage)
  • 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
  • 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
  • 30 Sekunden Zeittauchen (Festhalten erlaubt)
  • in mindestens 3 m Tiefe Taucherbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
  • dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
  • Kombinierte Übung: 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit, einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, 50m Schleppen eines Partners 3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Dokumente

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