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Lehrkräftefortbildung

Durch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.03.2014 sind Lehrkräfte für den Schulschwimmunterricht gehalten, alle drei Jahre ihre Rettungsfühigkeit zu aktualisieren.

Im Rahmen von rund vierstündigen Fortbildungen werden die Fähigkeiten und Kenntnisse, die per Erlass gefordert sind, aufgefrischt und in verschiedenen Übungen im Schulungsraum und in der Schwimmhalle trainiert. Darüber hinaus werden zusätzliche Übungen für das Tauchen und die verschiedenen Transport- und Abschlepptechniken durchgeführt, durch die sich die verschiedenen Handgriffe bei den Teilnehmenden einprägen sollen. Den Abschluss der Fortbildung bildet die Abnahme der nachfolgend beschriebenen "kombinierten Übung" laut Erlass:

  • 15 m Anschwimmen in Bauchlage
  • Abtauchen auf 2 - 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallenlassen
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 15 m Schleppen eines Partners/ einer Partnerin
  • Anlandbringen des Geretteten
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

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